ABGB: §§ 1295, 1299
Der hier kl Anleger erwarb Kommanditbeteiligungen an Schifffahrtsfonds. Bei dieser Anlageform besteht ein Kapitalverlustrisiko. Jährliche Ausschüttungen sind nicht garantiert. Der Anleger wollte hingegen eine sichere Anlageform mit regelmäßigen Ausschüttungen erwerben.