KollV-Bäcker: Anhang zum Lohnvertrag
Ein AN, der die in der Verwendungsgruppe 1 des KollV für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichtet, ist auch dann, wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt, in die Verwendungsgruppe 1 des KollV-Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen.