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KollV-Bäcker: Einstufung eines Ofenarbeiters ohne Lehrabschluss

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2016/324RdW 2016, 416 Heft 6 v. 20.6.2016

KollV-Bäcker: Anhang zum Lohnvertrag

Ein AN, der die in der Verwendungsgruppe 1 des KollV für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichtet, ist auch dann, wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt, in die Verwendungsgruppe 1 des KollV-Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen.

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