VO (EG) 44/2001 : Art 23
Die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in einen Emissionsprospekt von Schuldverschreibungen entspricht nur dann dem Schriftformerfordernis in Art 23 Abs 1 Buchst a VO (EG) 44/2001 , wenn in dem von den Parteien bei der Emission der Wertpapiere auf dem Primärmarkt unterzeichneten Vertrag die Übernahme dieser Klausel erwähnt oder ausdrücklich auf den Prospekt Bezug genommen wird.