RL 93/13/EWG : Art 7
Hinsichtlich der im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldeten Forderungen aus einem Verbraucherkreditvertrag hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob diese Forderungen auf missbräuchlichen Vertragsklauseln beruhen (iSd RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen), wenn es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt.