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EuGH-Urteil in der Rs KA Finanz - Änderung des § 226 Abs 3 AktG erforderlich?

WirtschaftsrechtDr. Matthias Potyka, LL.M.RdW 2016/296RdW 2016, 388 Heft 6 v. 20.6.2016

In seinem Urteil in der Rs C-483/14 (KA Finanz)11EuGH 7. 4. 2016, C-483/14 , KA Finanz, RdW 2016/313, 403; im Folgenden als "das (EuGH-)Urteil" bezeichnet. hat sich der EuGH ua mit § 226 Abs 3 AktG auseinandergesetzt und festgehalten, dass eine Regelung, die nicht dem Wertpapierinhaber, sondern der Emittentin Rechte einräume, keine Umsetzung von Art 15 der (früheren) Verschmelzungs-RL 78/855/EWG darstellen könne. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob aufgrund dieses Urteils tatsächlich eine Änderung des § 226 Abs 3 AktG erforderlich ist.

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