ASVG: § 175
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit wegen einer abgebrochenen Türschnalle sein Haus nicht betreten kann und deshalb versucht, mithilfe einer Leiter durch ein Fenster im ersten Stock in das Hausinnere zu gelangen und dabei von der Leiter fällt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.