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Unfall bei Einstieg ins Wohnhaus über Fenster im 1. Stock - kein UV-Schutz

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2016/215RdW 2016, 282 Heft 4 v. 18.4.2016

ASVG: § 175

Wer auf dem Heimweg von der Arbeit wegen einer abgebrochenen Türschnalle sein Haus nicht betreten kann und deshalb versucht, mithilfe einer Leiter durch ein Fenster im ersten Stock in das Hausinnere zu gelangen und dabei von der Leiter fällt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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