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Nach TeilschuldverschreibungsG bestellter Kurator - Vertretungsumfang

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/194RdW 2016, 262 Heft 4 v. 18.4.2016

TSchVG: § 9

Einzelne Anleihegläubiger sind von § 9 TSchVG nicht aktiv legitimiert, Ansprüche aus jenen Angelegenheiten geltend zu machen, die gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen betreffen. Für die Geltendmachung dieser Angelegenheiten kommt vielmehr dem Kurator ein Monopol zu.

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