vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 91 Abs 2 GewO: Die Entfernung des "unzuverlässigen" GmbH-Gesellschafters nach Gewerbe- und Gesellschaftsrecht

WirtschaftsrechtMag. Florian ThelenRdW 2016/178RdW 2016, 239 Heft 4 v. 18.4.2016

Langt vonseiten der zuständigen Behörde der Auftrag bei der gewerbetreibenden Gesellschaft ein, eine Person, die "maßgeblichen Einfluss" auf die Gesellschaft hat und einen der in den §§ 87 f GewO genannten Entziehungsgründe verwirklicht, zu entfernen, ist rasches Handeln gefragt. Es ist binnen der im Rahmen dieses Auftrags festgesetzten Frist bei sonstigem Entzug der Gewerbeberechtigung Folge zu leisten. Hierbei stößt man jedoch schnell an gesellschaftsrechtliche Grenzen, mag es sich um die Abberufung als Geschäftsführer oder um den Ausschluss eines Gesellschafters handeln. Dieser Beitrag soll mögliche Lösungen, insbesondere auf gesellschaftsvertraglicher Ebene, aufzeigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte