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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Excel-Tabelle nicht ausreichend

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2016/166RdW 2016, 216 Heft 3 v. 23.3.2016

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht bestimmt. Dem Nachweis steuerrelevanter Fahrten dienende Aufzeichnungen müssen allerdings hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Eine mittels Computerprogramms erzeugte Datei genügt dem nur, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt werden. Die Möglichkeit einer Schätzung der Aufwendungen steht dennoch offen.11BFG 25. 11. 2015, RV/7101452/2010, Revision unzulässig.

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