vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verjährung nicht vorhersehbarer Folgeschäden

WirtschaftsrechtMag. Natascha Brandstätter, Fachbereich PrivatrechtRdW 2016/125RdW 2016, 170 Heft 3 v. 23.3.2016

Die Verjährung nicht vorhersehbarer Folgeschäden11Anm: Zu beachten ist freilich, dass nicht der "Schaden" an sich verjährt, sondern der darauf gerichtete Ersatzanspruch. Wenn im Folgenden dennoch von der Verjährung des Schadens die Rede ist, so geschieht dies aus Vereinfachungsgründen. wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Frage, wie sich nicht vorhersehbare Folgeschäden von vorhersehbaren Folgeschäden abgrenzen lassen. Darauf aufbauend wird ein Modell entworfen, das einer einheitlichen verjährungsrechtlichen Anknüpfung nicht vorhersehbarer Folgeschäden Rechnung trägt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte