Das Verfassen einen Dissertation dient der Erlangung eines akademischen Grades und stellt keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar. Wissenschaftspreise für Dissertationen führen daher nicht zu Einkünften, auch nicht zu Leistungseinkünften nach § 29 Z 3 EStG. - VwGH 16. 12. 2015, 2013/15/0150.