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Fehlende Aufzeichnung von Ruhepausen durch Stechuhr-Kontrollsystem

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2016/93RdW 2016, 127 Heft 2 v. 18.2.2016

AZG: §§ 11, 26

Werden in einem Betrieb mittels Stechuhr zwar der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten der AN erfasst, werden jedoch keine Ruhepausen verzeichnet, so ist - trotz

Seite 127


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