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Elternteilzeit: Gerichtszuständigkeit bei Wohnsitz im Ausland

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2016/90RdW 2016, 124 Heft 2 v. 18.2.2016

MSchG: § 12

EuGVVO: Art 20 Abs 1

Eine Klage auf gerichtliche Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung im Rahmen des besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes fällt - so wie eine Anfechtungsklage im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes - unter die besonderen arbeitsvertraglichen Zuständigkeitstatbestände der Art 18 bis 21 EuGVVO.

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