UGB: §§ 105, 161
ZPO: §§ 19, 23, 155, 234, 235
Eine Kommanditgesellschaft verliert als Personengesellschaft ihre Parteifähigkeit mit Vollbeendigung, was einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch voraussetzt.