vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Verbandsverantwortlichkeit - "Straftat eines Entscheidungsträgers"

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/48RdW 2016, 85 Heft 2 v. 18.2.2016

Verbandsverantwortlichkeit begründet die Straftat eines Entscheidungsträgers nur dann, wenn er die Tat in Ausübung seiner (in § 2 Abs 1 VbVG umschriebenen) Funktion begangen hat. Straftaten, die ein Entscheidungsträger ohne Bezug zu seiner Stellung im Verband begeht, können zwar keine Verbandsverantwortlichkeit nach § 3 Abs 2 VbVG begründen; nimmt der Entscheidungsträger aber ausnahmsweise typische Mitarbeiteraufgaben wahr, wäre sein Handeln allenfalls nach § 3 Abs 3 VbVG zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte