Mit dem durch die GesbR-Reform neu eingeführten Kündigungsausschlussverbot und den nicht vollends zufriedenstellenden bisher entwickelten Lösungen wurde eine Hinterfragung der bisherigen Qualifikation von Syndikatsverträgen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts notwendig. Der folgende Beitrag untersucht daher kritisch die Richtigkeit dieser juristischen Einstufung von Syndikatsverträgen.