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Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Forscher

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2016/579RdW 2016, 792 Heft 11 v. 17.11.2016

Mit der Steuerreform 2015/16 wurde Österreich als Standort für Wissenschaft und Forschung weiter gestärkt: Neben der Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % wurde in § 103 Abs 1a EStG ein Zuzugsfreibetrag von 30 % für Wissenschaftler und Forscher geschaffen. Da zum Zuzugsfreibetrag nunmehr die in § 103 Abs 3 EStG vorgesehene Verordnung ergangen ist,11Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016), BGBl II 2016/261 vom 20. 9. 2016; dazu unten Pkt 2. beleuchtet der Beitrag den Zuzugsfreibetrag etwas näher. Eine ausführliche BMF-Info zu den Zuzugsbegünstigungen nach § 103 EStG ist in Vorbereitung.

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