Mit der Steuerreform 2015/16 wurde Österreich als Standort für Wissenschaft und Forschung weiter gestärkt: Neben der Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % wurde in § 103 Abs 1a EStG ein Zuzugsfreibetrag von 30 % für Wissenschaftler und Forscher geschaffen. Da zum Zuzugsfreibetrag nunmehr die in § 103 Abs 3 EStG vorgesehene Verordnung ergangen ist,1 beleuchtet der Beitrag den Zuzugsfreibetrag etwas näher. Eine ausführliche BMF-Info zu den Zuzugsbegünstigungen nach § 103 EStG ist in Vorbereitung.