Vermietet eine Privatstiftung oder eine GmbH Wohngebäude an Stifter/Begünstigte oder an Gesellschafter, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Ermittlung der angemessenen Miete. Ein jüngst ergangenes Erkenntnis des VwGH enthält Vorgaben für die Ermittlung der angemessenen Miete. - VwGH 15. 9. 2016, 2013/15/0256.