Für (arbeitsrechtliche) Sachverhalte mit Auslandsbezug bestehen unterschiedliche Regelungen dafür, welches Recht anwendbar ist. Führen diese Bestimmungen zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts, kann aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dennoch österreichisches Arbeitsrecht zum Zug kommen. Im Folgenden wird das Zusammenspiel dieser Vorschriften unter Bezugnahme auf das LSD-BG als (praxisrelevantes) Beispiel für ein Gesetz, das die zwingende Beurteilung mancher Ansprüche nach österreichischen Bestimmungen anordnet und teils auch besondere formale Verpflichtungen vorsieht, illustriert. Dabei wird auch auf Probleme eingegangen, die aus dem Anwendungsbereich der einschlägigen Normen des LSD-BG resultieren.