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Überblick über das neue Arbeitskräfteüberlassungsrecht in der Türkei

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Mag. Dr. Alpay HekimlerRdW 2016/560RdW 2016, 758 Heft 11 v. 17.11.2016

Der Gesetzgeber hat am 6. 5. 2016 mit einem Änderungsgesetz11İş Kanunu ile Türkiye İş Kurumu Kanununda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun, Gesetz Nr 6715 vom 6. 5. 2016, RG No 29717. das Arbeitskräfteüberlassungsrecht in der Türkei völlig neu geordnet. Zwar wurde 2003 mit Kundmachung des neuen Arbeitsgesetzes,22İş Kanunu, Gesetz Nr 4857 vom 10. 6. 2003, RG No 25134; siehe insb Tankut Centel, Arbeitsrecht der Türkei (2005); Alpay Hekimler, Das neue türkische Arbeitsrecht - Ist die Türkei der EU durch die Arbeitsrechtsreform einen Schritt näher gekommen? NZA 12/2004, 642-647. in dem der individuelle Teil des Arbeitsrechts geregelt ist, die sogenannte "echte Form" der Arbeitskräfteüberlassung auch in der Türkei zugelassen, die als gewerbsmäßige Arbeitskräfteüberlassung bezeichnete sogenannte "unechte Form" zu praktizieren, war jedoch nicht möglich. Nun hat der Gesetzgeber nach langen Diskussionen und trotz der zum Teil heftigen Kritik der Arbeitnehmerorganisationen den Weg frei gemacht. Dieser Artikel soll im Folgenden - ohne spezifische Bereiche aufzugreifen - einen allgemeinen Überblick über die nun eingeführte gewerbsmäßige Arbeitskräfteüberlassung geben, wobei die "echte Form" aus Platzgründen nicht behandelt wird.

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