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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsenersparnis 2017

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2016/539RdW 2016, 730 Heft 11 v. 17.11.2016

Das BMF hat den im Jahr 2017 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht. Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2017 (unverändert) 1 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1 % anzusetzen. BMF 2. 11. 2016, BMF-010222/0066-VI/7/2016.

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