Das BFG hat Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität des Abzugsverbots von Anschaffungsnebenkosten (hier: Wertpapiertransaktionskosten) für nicht in einem Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate nach § 27a Abs 4 Z 2 EStG in Hinblick auf den Gleichheitssatz. Da es für die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips und die unterschiedliche Behandlung von Anschaffungsnebenkosten im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich keine sachliche Rechtfertigung geben dürfte, wird an den VfGH der Normenprüfungsantrag gestellt, er möge § 27a Abs 4 Z 2 EStG zur Gänze als verfassungswidrig aufheben. BFG 27. 9. 2016, RN/7100005/2016