Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle der versicherten Person ua als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit sie nach Österreichischem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt (Abschnitt K Z 1.1. der AUVB 2006).