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Abschöpfungsverfahren: Exekutionssperre - Insolvenz- oder Neugläubiger?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/505RdW 2016, 681 Heft 10 v. 17.10.2016

IO: §§ 10, 206, 208

Gem § 206 Abs 1 IO sind während des Abschöpfungsverfahrens Exekutionen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners nicht zulässig. Diese Exekutionssperre setzt § 10 IO fort und betrifft insb nicht Neugläubiger, also Personen, die erst nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens eine Forderung gegen den Schuldner erworben haben.

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