ABGB: §§ 914 f
ARB 1988: Art 23
Nach dem vorliegenden Art 23.3.1 ARB 1988 (Baurisikoausschlussklausel) besteht kein Versicherungsschutz für die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusam-
ABGB: §§ 914 f
ARB 1988: Art 23
Nach dem vorliegenden Art 23.3.1 ARB 1988 (Baurisikoausschlussklausel) besteht kein Versicherungsschutz für die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusam-