Der Inhalt eines Jagdpachtvertrages ist nicht die Verpachtung eines Grundstücks. Es kommt daher keine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung zur Anwendung. - VwGH 22. 7. 2015, 2011/13/0104.
Der Inhalt eines Jagdpachtvertrages ist nicht die Verpachtung eines Grundstücks. Es kommt daher keine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung zur Anwendung. - VwGH 22. 7. 2015, 2011/13/0104.