Das kürzlich im Nationalrat verabschiedete SteuerreformG 2015 sieht unter anderem Änderungen bei der Immobilienertragsbesteuerung vor. Die Novellierungen betreffen neben der Beseitigung des Inflationsabschlags, der Erhöhung des besonderen Steuersatzes auf 30 % und der Erweiterung der Verlustausgleichsmöglichkeiten vor allem das in § 20 Abs 2 EStG normierte Abzugsverbot. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag der Neufassung des Abzugsverbots und untersucht dabei neben den zukünftig bestehenden Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei Einkünften aus Grundstücksveräußerungen vor allem dessen Verfassungskonformität.