HVertrG 1993: §§ 22, 24
ABGB: § 1298
Ein angemessener Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht nach § 24 Abs 3 HVertrG 1993 (ua) dann nicht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG 1993 darstellenden Verhaltens (hier: Vertrauensunwürdigkeit) des Handelsvertreters gekündigt oder vorzeitig aufgelöst hat.