Wird ein Grundstück unentgeltlich erworben und sodann ein Schottervorkommen entdeckt, welches einem Pächter zum Abbau überlassen wird, ist zur Berechnung der Absetzung für Substanzverringerung der Wert des Schottervorkommens bei Verpachtungsbeginn zu ermitteln. - VwGH 30. 6. 2015, 2012/15/0045.