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VfGH: Aufschiebenden Wirkung von Beschwerden im AlVG

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/457RdW 2015, 509 Heft 8 v. 18.8.2015

AlVG: § 56 Abs 3

Die Bestimmung des § 56 Abs 3 AlVG, wonach im Arbeitslosenversicherungsrecht Beschwerden gegen Bescheide einer Geschäftsstelle des AMS und Vorlageanträge grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt und diese nur im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung bei Vorliegen bestimmter Kriterien zuerkannt werden kann, verstößt gegen Art 136 Abs 2 dritter Satz B-VG und wurde nun vom VfGH wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben.

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