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Besteuerung von Einkünften aus der Abtretung von Rechten aus Patentanmeldungen

SteuerrechtJudikaturBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2015/418RdW 2015, 460 Heft 7 v. 17.7.2015

EStG 1988: § 23 Z 1

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften. Bedarf es aber nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um eine Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liegt eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.

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