Sanierungsmaßnahmen an einem Miethaus mit mehreren Wohnungen können nur dann als Instandsetzung gelten, wenn sie bei Anlegung eines quantitativen Maßstabes den Gesamtnutzungswert des Gesamtgebäudes (nicht bloß jenen einzelner Wohnungen) wesentlich erhöhen. - VwGH 27. 5. 2015, 2012/13/0024.