AngG: § 27 Z 1
Ist der Leiter eines ausländischen Tochterunternehmens der AG-Gesellschaft an der Gründung eines Konkurrenzunternehmens an der gleichen Adresse beteiligt und kommt es zu wirtschaftlichen Transaktionen zwischen diesen beiden Unternehmen, ist der Leiter verpflichtet, den Geschäftsführer davon zu informieren. Verschweigt er jedoch diesen Umstand, begründet dies den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit.