BVergG 2006: §§ 19 Abs 1 u 320
BVwG 27. 2. 2015, W134 2017434-2
Aus den Teilnahmeunterlagen ging hervor, dass die Auftraggeberin eine detaillierte Beschreibung der Leistung und des abzuschließenden Vertrages erst für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens vorgesehen hatte. Zudem behielt sich die AG vor, im Zuge dieser Konkretisierung Änderungen vorzunehmen, und verpflichtete die Bieter, diese zu akzeptieren.