Die Skiliftgesellschaft hat im Dienstbarkeitsvertrag über die Nutzung von Grundstückflächen die Verpflichtung übernommen, bei einer später einmal eintretenden Einstellung des Liftbetriebes die Liftanlagen abzutragen und den ursprünglichen Kulturzustand wieder herzustellen. Diese Belastung berechtigt die Liftgesellschaft zur Bildung einer Ansammlungsrückstellung. - VwGH 30. 4. 2015, 2011/15/0198.