AngG: § 27 Z 1
Die Rechtsansicht, dass ein AN durch Anfertigen und Weitergabe heimlicher Tonbandaufzeichnungen dienstlicher Gespräche das Vertrauen des DG verwirkt hat, sodass diesem eine Weiterbeschäftigung des AN wegen Gefährdung seiner Interessen unzumutbar ist, ist nicht unvertretbar.