vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsanfechtung: Nennung eines falschen Rechtsgrundes in Klage unschädlich

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2015/346RdW 2015, 383 Heft 6 v. 16.6.2015

ABGB: § 879

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1

Kommt einer AN der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG zugute und kann die Kündigung gem § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG wegen eines verpönten Motivs angefochten werden (hier: Kündigung aus Anlass eingeforderter Abwehrmaßnahmen gegen Mobbing), ist die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung wegen Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB ausgeschlossen (vgl OGH 11. 8. 1993, 9 ObA 200/93, RdW 1994, 86).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte