AVRAG: § 3 Abs 3, § 4 Abs 2
Kommt es zu einem (Teil-)Betriebsübergang und unterliegt der Erwerber einem anderen KollV als der Veräußerer,
Seite 380
AVRAG: § 3 Abs 3, § 4 Abs 2
Kommt es zu einem (Teil-)Betriebsübergang und unterliegt der Erwerber einem anderen KollV als der Veräußerer,
Seite 380