vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KollV-Seilbahnen: Verlängerung der Wochenarbeitszeit bei Durchrechnung der Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2015/341RdW 2015, 379 Heft 6 v. 16.6.2015

AZG: § 18 Abs 2

KV-Seilbahnen: § 6 Z 1

§ 18 Abs 2 AZG regelt, unter welchen Voraussetzungen in Betrieben des öffentlichen Verkehrs (wozu auch Seilbahnunternehmen zählen) der KollV die Durchrechnung der Arbeitszeit zulassen kann, ermöglicht dabei aber keine Abweichungen von der in § 9 Abs 3 AZG festgelegten Obergrenze der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von 50 Stunden. Eine längere Wochenarbeitszeit als 50 Stunden darf daher bei einer Durchrechnung der Arbeitszeit nach § 18 Abs 2 AZG nicht erreicht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte