ARG: § 6
UrlG: § 4 Abs 2
Für Zeiten, in denen die Arbeitszeit unter Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts aus anderen Gründen entfällt, darf ein Urlaub nicht vereinbart werden. Wird eine Urlaubsvereinbarung für einen Tag getroffen, an dem gem § 6 ARG Ersatzruhe für die in der Vorwoche erfolgte Beschäftigung während der wöchentlichen Ruhezeit zu konsumieren wäre, wird an diesem Tag kein Urlaub konsumiert, sondern der Ersatzruheanspruch erfüllt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der AN somit auch