Der EuGH hat im Urteil vom 12. 2. 2015, C-396/13 , Sähköalojen ammattiliitto ry/Elektrobudowa Spółka Akcyjna, pauschalierte Taggelder als Teil des von der Entsende-RL umfassten Entgeltanspruchs gesehen. Die Auswirkungen für das österreichische Arbeitsrecht sind jedoch - mit Ausnahme der Bestimmungen für Entsendungen - gering.