UWG: § 1
Vertretbare Rechtsauffassung: Ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) scheitert wegen fehlenden Handelns im geschäftlichen Verkehr (ungeachtet der als bloßem Reflex zu wertenden faktischen Förderung des Bestbieters/Kooperationspartners), wenn der VKI eine sogenannte Energieanbieterwechsel-Kampagne organisierte,