Nach Auffassung des BM für Kunst und Kultur1 ist ein "kleiner" Verein wie ein "großer" zu behandeln, wenn er freiwillig einen Abschlussprüfer bestellt. In diesem Fall wären dann auch von einem kleinen Verein die Bestimmungen über den erweiterten Jahresabschluss anzuwenden. Eine solche Auffassung erscheint allerdings nicht haltbar und würde zahlreiche Vereine ungerechtfertigt belasten.