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"Herald Fonds" - Haftung der Prospektkontrollorin (II)

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/273RdW 2015, 299 Heft 5 v. 20.5.2015

KMG: §§ 8, 11

InvFG 1993 idF vor BGBl I 2011/77: §§ 24 ff

Eine als Prospektkontrollorin tätige Großbank haftet infolge groben Verschuldens für Anlegerschäden des ausländischen Kapitalanlagefonds (hier: "Herald Fonds"), wenn sie nicht beanstandet hat, dass die ihr bekannte fehlende Trennung zwischen Verwahrung und Verwaltung des Fondsvermögens - also ein relevant risikoerhöhender Umstand - im Prospekt verschleiert wird.

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