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Selbstanzeige nach FinStrG - keine Wiedereinsetzung in Frist zur Abgabenentrichtung

SteuerrechtJudikaturBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2015/247RdW 2015, 280 Heft 4 v. 17.4.2015

FinStrG: § 29 Abs 2 idF BGBl I 2010/104

Gem § 29 Abs 2 erster Satz FinStrG idF BGBl I 2010/104 tritt die Straffreiheit bei Selbstanzeige nur insoweit ein, als binnen einer Frist von einem Monat die (sich aus der Verkürzung oder dem Ausfall ergebenden) Beträge, die vom Anzeiger geschuldet werden oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden.

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