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Keine generelle Anerkennung von Invalidität in der EU

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/178RdW 2015, 183 Heft 3 v. 17.3.2015

ASVG: § 255

Die österreichischen Pensionsversicherungsträger sind bei der Prüfung der Frage, ob Invalidität vorliegt, nicht an die Entscheidungen der SV-Träger aus anderen EU-Mitgliedstaaten gebunden. Auch für einen im Ausland wohnhaften Versicherten sind bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung (hier: Invaliditätspension) die Verweisungsmöglichkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt entscheidend.

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