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VwGH zur Gewährung des Kinderfreibetrages nach § 106a EStG

SteuerrechtRdW 2015/134RdW 2015, 136 Heft 2 v. 19.2.2015

Bei Alleinerziehern hat das Finanzamt den Kinderfreibetrag (mit dem Mindestbetrag von 132 €) bereits von Amts wegen anzusetzen.

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