vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Großer Reitstall mit Verlusten als Betrieb nach Abs 1 des § 1 LVO

SteuerrechtRdW 2015/131RdW 2015, 132 Heft 2 v. 19.2.2015

Ein Reitstall mit rund zwölf Pferden fällt nicht unter Abs 2, sondern unter Abs 1 des § 1 der LVO. Daher steht der Vorsteuerabzug für einen solchen Reitstall zu und ist einkommensteuerlich (nach dem Anlaufzeitraum) eine Kriterienprüfung anzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte