IO: §§ 71a, 71b
1. Die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gem § 71a Abs 2 IO ist in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen. § 71b Abs 1 IO ordnet diese Rechtsfolge an.
IO: §§ 71a, 71b
1. Die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gem § 71a Abs 2 IO ist in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen. § 71b Abs 1 IO ordnet diese Rechtsfolge an.